Stadtvertretung - 19. Sitzung vom 08.09.16
TOP 1 Beschluss-Nr.: 336/19/16
Änderung des Beschlusses 3/01/14
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg
TOP 2 Beschluss-Nr.: 337/19/16
Weitere finanzielle Begleitung des 1. FCN 04 e. V. durch die Stadt Neubrandenburg
TOP 3 Beschluss-Nr.: 338/19/16
Zusammenführung der BRG Bau Regie GmbH und der ISG Immobilien Service Gesellschaft mbH zu einer Tochtergesellschaft der NEUWOGES
TOP 4 Beschluss-Nr.: 339/19/16
Beschluss über die Annahme einer Spende durch die Stadtvertretung für das 2. Quartal 2016
TOP 5 Beschluss-Nr.: 340/19/16
Hebesatzsatzung der Stadt Neubrandenburg
TOP 6 Beschluss-Nr.: 341/19/16
Haushaltswirtschaftliche Sperre 2016
TOP 7 Beschluss-Nr.: 342/19/16
Beschluss über die Annahme einer Sachspende – Vier-Tore-Relief – durch die Stadtvertretung
TOP 8 Beschluss-Nr.: 343/19/16
Einfacher Bebauungsplan Nr. 119 Gewerbegebiet "An der Hochstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
TOP 9 Beschluss-Nr.: 344/19/16
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Neubrandenburg
hier: Stadtteilkonzept Reitbahnweg – Änderung im Teilbereich Fohlenwinkel 18 - 24 und Hufeisenstraße 1
Folgende Beschlüsse wurden in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:
TOP 10 Informationsvorlage VI/489
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ zum 31.12.2013 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 11 Beschluss-Nr.: 345/19/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ zum 31.12.2013 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlos.
TOP 12 Informationsvorlage VI/491
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt – Soziale Stadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt – Soziale Stadt“ zum 31.12.2013 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 13 Beschluss-Nr.: 346/19/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt – Soziale Stadt" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt – Soziale Stadt“ zum 31.12.2013 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlos.
TOP 14 Informationsvorlage VI/493
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Datzeberg“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Datzeberg“ zum 31.12.2013 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 15 Beschluss-Nr.: 347/19/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Datzeberg" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Datzeberg“ zum 31.12.2013 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlos.
TOP 16 Informationsvorlage VI/495
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ zum 31.12.2013 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 17 Beschluss-Nr.: 348/19/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ zum 31.12.2013 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlos.
TOP 18 Informationsvorlage VI/497
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt - Die soziale Stadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Die Soziale Stadt“ zum 31.12.2013 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 19 Beschluss-Nr.: 349/19/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt – Die Soziale Stadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Die Soziale Stadt“ zum 31.12.2013 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlos.
TOP 20 Informationsvorlage VI/499
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Reitbahnviertel“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Reitbahnviertel“ zum 31.12.2013 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 21 Beschluss-Nr.: 350/19/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Reitbahnviertel" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Reitbahnviertel“ zum 31.12.2013 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlos.
TOP 22 Informationsvorlage VI/501
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Oststadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Oststadt“ zum 31.12.2013 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 23 Beschluss-Nr.: 351/19/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Oststadt" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Oststadt“ zum 31.12.2013 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlos.
TOP 23 Informationsvorlage VI/502
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "URBAN II“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „URBAN II“ zum 31.12.2013 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 25 Beschluss-Nr.: 352/19/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "URBAN II" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „URBAN II“ zum 31.12.2013 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlos.
TOP 26 Informationsvorlage VI/505
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Wolgaster Straße“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Wolgaster Straße“ zum 31.12.2013 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 27 Beschluss-Nr.: 353/19/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Wolgaster Straße" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Wolgaster Straße“ zum 31.12.2013 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlos.
TOP 28 Informationsvorlage VI/507
Informationsvorlage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 29 Beschluss-Nr.: 354/19/16
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2013 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlos.
TOP 30 Beschluss-Nr.: 355/19/16
Gründung der Neubrandenburger Wasserbetriebe GmbH
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Es wurde der beabsichtigten Gründung der Neubrandenburger Wasserbetriebe GmbH (neu-wab) als 100%ige Tochtergesellschaft der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH (neu.sw) zugestimmt. Darüber hinaus wurde der beabsichtigten Beauftragung, der neu-wab gem. § 40 Abs. 4 S. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30.11.1992 (LWaG M-V) mit der Erfüllung der Abwasserbeseitigung nach § 40 Abs. 1 LWaG M-V durch Abschluss eines Abwasserbeseitigungsvertrages, der unter Anwendung des § 108 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 GWB (2016) vergeben werden soll, zugestimmt. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, einen Abwasserbeseitigungsvertrag vorzubereiten und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Weiterhin stimmte die Stadtvertretung dem beabsichtigten Erwerb der Kläranlage durch neu.sw zum 31.12.16 sowie einer zeitlich vorgezogenen Beurkundung des diesbezüglichen Kaufvertrages, der unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadtvertretung zu stellen ist, zu. Zudem stimmte die Stadtvertretung der beabsichtigten Ausgliederung des Teilbetriebes Abwasserbeseitigung aus der neu.sw in die neu-wab zum 01.01.17 zu. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt und ermächtigt, die diesbezüglich erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen. Die Stadtvertretung stimmte dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages der neu-wab zu. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt und ermächtigt, alle Rechtshandlungen zur Umsetzung dieses Beschlusses vorzunehmen, insbesondere den Gesellschaftsvertrag der neu-wab zu schließen. Die Umsetzung des Beschlusses steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Innenministeriums M-V gemäß § 77 Abs. Abs. 1 KV M-V eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht wird oder des Eintritts der diesbezüglichen Fiktion.
TOP 31 Beschluss-Nr.: 356/19/16
Jahresabschluss der Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH für das Geschäftsjahr 2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Es wurden die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresüberschuss, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Geschäftsführung beschlossen. Für den städtischen Haushalt ergeben sich keine Auswirkungen.
TOP 32 Beschluss-Nr.: 357/19/16
Jahresabschluss der NEUMAB-WQG Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Es wurden die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresfehlbetrag, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Geschäftsführung beschlossen. Für den städtischen Haushalt ergeben sich keine Auswirkungen.
TOP 33 Beschluss-Nr.: 358/19/16
Jahresabschluss der TIG Technologie-, Innovations- und Gründerzentrum Neubrandenburg GmbH für das Geschäftsjahr 2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Es wurden die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresfehlbetrag, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Geschäftsführung beschlossen. Für den städtischen Haushalt ergeben sich keine Auswirkungen.
TOP 34 Beschluss-Nr.: 359/19/16
Jahresabschluss der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2015 sowie Konzernabschluss
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Es wurden die Feststellung des Jahresabschlusses der Obergesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresüberschuss, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Geschäftsführung beschlossen. Dem städtischen Haushalt fließt 2016 eine Ausschüttung von 2.000.200,00 Euro zu, 1.913.011,11 EUR werden in die Kapitalrücklage eingestellt.
TOP 35 Beschluss-Nr.: 360/19/16
Entlastung des Aufsichtsrates der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2015
Wesentlicher Beschlussinhalt
Es wurde die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 beschlossen.
TOP 36 Beschluss-Nr.: 361/19/16
Jahresabschluss der Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH für das Geschäftsjahr 2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Es wurden die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresergebnis von 0 Euro, nach Verlustausgleich durch Stadt in Höhe von 1.705.696,32 EUR, und die Entlastung der Geschäftsführung beschlossen. Nicht verbrauchte Zuwendungen der Stadt aus Vorjahren werden in Höhe von 196.006,17 EUR in die Kapitalrücklage eingestellt. Für den städtischen Haushalt ergeben sich keine weiteren Auswirkungen.
TOP 37 Beschluss-Nr.: 362/19/16
Jahresabschluss der Zentrum für Lebensmitteltechnologie Mecklenburg-Vorpommern gGmbH für das Geschäftsjahr 2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Es wurde Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresergebnisses und zur Entlastung der Geschäftsführung seitens der Stadt als Gesellschafterin erteilt. Für den städtischen Haushalt ergeben sich keine Auswirkungen.
TOP 38 Beschluss-Nr.: 363/19/16
Einmalzahlung an die Beschäftigten der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH für das Geschäftsjahr 2015
Wesentlicher Beschlussinhalt
Es wurde Zustimmung zu einer Einmalzahlung für das Geschäftsjahr 2015 an die Beschäftigten der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH in Höhe von je 500 EUR (250 EUR an die Auszubildenden), in Abhängigkeit des Beschäftigungsumfangs, erteilt.
TOP 39 Beschluss-Nr.: 364/19/16
Bestellung eines Verwaltungsprüfers
Ein Beamter wird mit sofortiger Wirkung zum Verwaltungsprüfer bestellt.