Stadtvertretung - 29. Sitzung vom 21.06.12
TOP 1 Beschluss-Nr.: 426/29/12
7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg
TOP 2 Beschluss-Nr.: 427/29/12
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses
TOP 3 Beschluss-Nr.: 428/29/12
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Generationen, Bildung und Sport
TOP 4 Beschluss-Nr.: 429/29/12
Änderung des Beschlusses 5/01/09
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Finanzausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg
TOP 5 Beschluss-Nr.: 430/29/12
Änderung des Beschlusses 6/01/09
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Betriebsausschusses Eigenbetrieb Immobilienmanagement
TOP 6 Beschluss-Nr.: 431/29/12
Änderung des Beschlusses Nr. 7/01/09
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg
TOP 7 Beschluss-Nr.: 432/29/12
Änderung des Beschlusses Nr. 324/24/11
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg
TOP 8 Beschluss-Nr.: 433/29/12
Änderung des Beschlusses Nr. 343/24/11
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kulturausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg
TOP 9 Beschluss-Nr.: 434/29/12
Änderung des Beschlusses 342/24/11
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg
hier: Umbesetzung
TOP 10 Beschluss-Nr.: 435/29/12
Änderung des Beschlusses 6/01/09
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Betriebsausschusses Eigenbetrieb Immobilienmanagement
hier: Umbesetzung
TOP 11 Beschluss-Nr.: 436/29/12
Änderung des Beschlusses 5/01/09
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Finanzausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg
hier: Umbesetzung
TOP 12 Beschluss-Nr.: 437/29/12
Änderung des Beschlusses 7/01/09
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg
hier: Umbesetzung
TOP 13 Beschluss-Nr.: 438/29/12
Änderung des Beschlusses Nr. 7/01/09
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg
TOP 14 Beschluss-Nr.: 439/29/12
Änderung des Beschlusses Nr. 5/01/09
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Finanzausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg
TOP 16 Beschluss-Nr.: 440/29/12
Änderung des Beschlusses 7/01/09
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP 17 Beschluss-Nr.: 441/29/12
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft in den Bereichen Kfz-Zulassung und Fahrerlaubniswesen zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Stadt Neubrandenburg
TOP 18 Beschluss-Nr.: 442/29/12
Gebührenkalkulation zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Neubrandenburg
TOP 19 Beschluss-Nr.: 443/29/12
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Neubrandenburg
TOP 20 Beschluss-Nr.: 444/29/12
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Neubrandenburg
TOP 21 Beschluss-Nr.: 445/29/12
1. Änderung der Förderrichtlinie zur Sportstättennutzung in der Stadt Neubrandenburg
TOP 22 Beschluss-Nr.: 446/29/12
Bebauungsplan Nr. 107 "Juri-Gagarin-Ring/Kopernikusstraße"
hier: Beschluss über die Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
TOP 23 Beschluss-Nr.: 447/29/12
Bebauungsplan Nr. 107 "Juri-Gagarin-Ring/Kopernikusstraße"
hier: Satzungsbeschluss
TOP 24 Beschluss-Nr.: 448/29/12
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Eschengrund/Gartenbau"
hier: Beschluss über die Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
TOP 25 Beschluss-Nr.: 449/29/12
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Eschengrund/Gartenbau"
hier: Satzungsbeschluss
TOP 26 Beschluss-Nr.: 450/29/12
Besetzung des Aufsichtsrates der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz (Änderung zu Beschluss Nr. 393/27/12)
Folgende Beschlüsse wurden in nichtöffentlicher Sitzung gefasst. Weiterhin wurden Informationsvorlagen zur Kenntnis genommen:
TOP 27 Informationsvorlage V/724
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 28 Beschluss-Nr.: 451/29/12
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 vorbehaltlos.
TOP 29 Informationsvorlage V/725
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Oststadt“ zum 31.12.2008
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Oststadt“ zum 31.12.2008 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 30 Beschluss-Nr.: 452/29/12
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Oststadt" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Oststadt“ zum 31.12.2008 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 vorbehaltlos.
TOP 31 Informationsvorlage V/726
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt – Soziale Stadt“ zum 31.12.2008
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt – Soziale Stadt“ zum 31.12.2008 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 32 Beschluss-Nr.: 453/29/12
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt – Soziale Stadt" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt – Soziale Stadt“ zum 31.12.2008 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 vorbehaltlos.
TOP 33 Informationsvorlage V/727
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Reitbahnviertel“ zum 31.12.2008
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Reitbahnviertel“ zum 31.12.2008 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 34 Beschluss-Nr.: 454/29/12
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Reitbahnviertel" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Reitbahnviertel“ zum 31.12.2008 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 vorbehaltlos.
TOP 35 Informationsvorlage V/728
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Datzeberg“ zum 31.12.2008
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Datzeberg“ zum 31.12.2008 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 36 Beschluss-Nr.: 455/29/12
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Datzeberg" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Datzeberg“ zum 31.12.2008 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 vorbehaltlos.
TOP 37 Informationsvorlage V/729
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Die Soziale Stadt“ zum 31.12.2008
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Die Soziale Stadt“ zum 31.12.2008 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 38 Beschluss-Nr.: 456/29/12
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt – Die soziale Stadt" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Die Soziale Stadt“ zum 31.12.2008 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 vorbehaltlos.
TOP 39 Informationsvorlage V/730
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Wolgaster Straße“ zum 31.12.2008
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Wolgaster Straße“ zum 31.12.2008 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 40 Beschluss-Nr.: 457/29/12
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Wolgaster Straße" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Wolgaster Straße“ zum 31.12.2008 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 vorbehaltlos.
TOP 41 Informationsvorlage V/731
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „URBAN II“ zum 31.12.2008
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „URBAN II“ zum 31.12.2008 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 42 Beschluss-Nr.: 458/29/12
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "URBAN II" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „URBAN II“ zum 31.12.2008 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 vorbehaltlos.
TOP 43 Informationsvorlage V/732
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ zum 31.12.2008
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ zum 31.12.2008 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 44 Beschluss-Nr.: 459/29/12
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ zum 31.12.2008 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 vorbehaltlos.
TOP 45 Informationsvorlage V/733
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ zum 31.12.2008
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ zum 31.12.2008 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 46 Beschluss-Nr.: 460/29/12
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2008 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ zum 31.12.2008 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2008 vorbehaltlos.
TOP 47 Beschluss-Nr.: 461/29/12
Jahresabschluss des Städtischen Pflegeheimes "Max Adrion", Eigenbetrieb der Stadt Neubrandenburg, für das Geschäftsjahr 2011
Wesentlicher Beschlussinhalt
Es wurde die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 und die Entlastung der Betriebsleitung beschlossen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 11 TEUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
TOP 48 Beschluss-Nr.: 462/29/12
Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Mecklenburg Vorpommern (ZMV)
Wesentlicher Beschlussinhalt
Die Stadt hat eine gegenüber der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (ZMV) abzugebende Verpflichtungserklärung beschlossen. Diese steht im Zusammenhang mit dem am 01.01.2012 vollzogenen Übergang des Personals von dem städtischen Eigenbetrieb an die Pflegeheim Neubrandenburg gemeinnützige GmbH, die nunmehr Trägerin des Pflegeheimbetriebes ist.
TOP 49 Beschluss-Nr.: 463/29/12
Bürgschaftsentgelte für bestehende Ausfallbürgschaften zugunsten der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (neuwoges)
Wesentlicher Beschlussinhalt
Für die zugunsten der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH - neuwoges - in der Vergangenheit ausgereichten städtischen Ausfallbürgschaften mit einem Gesamtvolumen von 33,1 Mio. Euro wurden Neuregelungen bezüglich der zu leistenden Bürgschaftsentgelte beschlossen.
TOP 50 Beschluss-Nr.: 464/29/12
Beschluss über die Annahme von Spenden für das Haushaltsjahr 2011
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Gemäß Kommunalverfassung § 44 Abs. 4 ist über die Annahme von Spenden zu beschließen. Es wird über Spenden für 2011 entschieden. Da personenbezogene Daten verarbeitet wurden ist die Vorlage nicht öffentlich. Ein Bericht ist am Jahresende öffentlich zu machen.
TOP 51 Beschluss-Nr.: 465/29/12
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters über die Annahme von Spenden – 01
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Gemäß Kommunalverfassung § 44 Abs. 4 ist über die Annahme von Spenden zu entscheiden. Es wird über Spenden für 2012 entschieden. Die Nummer 01 weist darauf hin, dass für 2012 noch weitere Spendenannahmen beschlossen werden. Da personenbezogene Daten verarbeitet wurden ist die Vorlage nicht öffentlich. Ein Bericht ist am Jahresende öffentlich zu machen.
TOP 52 Beschluss-Nr.: 466/29/12
Sanierungsgebiet "Altstadt" Neubrandenburg
Verkauf der städtischen Flurstücke 459/4, 484/6, Poststraße 3, Baufeld 2
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung beschließt, aus der Gemarkung Neubrandenburg, Flur 10 die Flurstücke 459/4 und 484/6 an einen privaten Kaufinteressenten zu veräußern. Der Verkauf erfolgt zum Gebot mit einer Verpflichtung zur Sanierung des vorhandenen Gebäudes oder zur Neubebauung des Grundstückes. Der treuhänderische Sanierungsträger wird beauftragt, den erforderlichen Kaufvertrag abzuschießen. Entsprechend städtebaulichem Rahmenplan Innenstadt ist das Grundstück für Wohnzwecke zu nutzen.
TOP 53 Beschluss-Nr.: 467/29/12
Sanierungsgebiet "Altstadt" Neubrandenburg
Verkauf der städtischen Flurstücke 458/4, 459/5 und 484/7, Poststraße, Baufeld 3
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung beschließt, aus der Gemarkung Neubrandenburg, Flur 10 die Flurstücke 458/4 und 459/5 und 484/7 an einen privaten Kaufinteressenten zu veräußern. Der Verkauf erfolgt zum Gebot mit einer Verpflichtung zur Sanierung des vorhandenen Gebäudes oder zur Neubebauung des Grundstückes. Der treuhänderische Sanierungsträger wird beauftragt, den erforderlichen Kaufvertrag abzuschießen. Entsprechend städtebaulichem Rahmenplan Innenstadt ist das Grundstück für Wohnzwecke zu nutzen.
TOP 54 Beschluss-Nr.: 468/29/12
Sanierungsgebiet "Nordstadt-Ihlenfelder Vorstadt" Neubrandenburg
Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Sanierung des Gebäudes "Friedrich-Engels-Ring 1 a"
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung beschließt den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Sanierung des Gebäudes Friedrich-Engels-Ring 1a. Der Einsatz der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau Und Tourismus, dem Landesförderinstitut M-V sowie der Verfügbarkeit ausreichender Städtebauförderungsmittel für die städtebauliche Gesamtmaßnahme. Mit dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung wird der treuhänderische Sanierungsträger beauftragt.
TOP 55 Beschluss-Nr.: 469/29/12
Sanierungsgebiet "Nordstadt-Ihlenfelder Vorstadt" Neubrandenburg
Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Sanierung des Objektes
"Am Güterbahnhof 4/14"
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung beschließt den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Sanierung des Gebäudes Friedrich-Engels-Ring 1a. Der Einsatz der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau Und Tourismus, dem Landesförderinstitut M-V sowie der Verfügbarkeit ausreichender Städtebauförderungsmittel für die städtebauliche Gesamtmaßnahme. Mit dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung wird der treuhänderische Sanierungsträger beauftragt.
TOP 56 Beschluss-Nr.: 470/29/12
Sanierungsgebiet "Altstadt" Neubrandenburg
Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Sanierung des Gebäudes "Stargarder Straße 43"
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung beschließt den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Sanierung des Gebäudes Stargarder Straße 43. Der Einsatz der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau Und Tourismus, dem Landesförderinstitut M-V sowie der Verfügbarkeit ausreichender Städtebauförderungsmittel für die städtebauliche Gesamtmaßnahme. Mit dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung wird der treuhänderische Sanierungsträger beauftragt.
TOP 57 Beschluss-Nr.: 471/29/12
Stadtumbau Ost Programmteil Aufwertung WG Datzeberg
Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Sanierung der Treppenanlage Sandkrug
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung beschließt den Einsatz von Förderungsmitteln aus dem Programm „Stadtumbau Ost“ Programmteil Aufwertung für die Sanierung der Treppenanlage Sandkrug. Der Einsatz der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau Und Tourismus, dem Landesförderinstitut M-V sowie der Verfügbarkeit ausreichender Förderungsmittel für die Gesamtmaßnahme. Mit der Durchführung der Baumaßnahme wird der treuhänderische Sanierungsträger beauftragt.