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Sanierungsgenehmigungen

Alle Bürger, die innerhalb eines Sanierungs- oder Entwicklungsgebietes eine der oben beschriebenen Maßnahmen als Grundeigentümer durchführen wollen, haben besondere Rechte und Pflichten zu beachten. Dabei darf die beabsichtigte Maßnahme nicht den in der jeweiligen Rahmenplanung beschriebenen Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme widersprechen.

Auf Antrag eines Bürgers werden in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten Sanierungsgenehmigungen erteilt.