Sanierungsgebiete
In der Stadt Neubrandenburg gibt es derzeit drei förmlich festgesetzte Sanierungsgebiete. Das Sanierungsgebiet "Altstadt", "Altstadt - Vor dem Treptower Tor" und die "Nordstadt - Ihlenfelder Vorstadt„. In Sanierungsgebieten wird für Bauvorhaben und ausgewählte Rechtsvorgänge eine Sanierungsgenehmigung benötigt. Welche Rechtsvorgänge dies sind, ist in den Satzungen geregelt.
In Sanierungs- und Entwicklungsgebieten sind u. a. die besonderen Vorschriften der §§ 136 - 171 BauGB zu beachten, in denen es um die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise und Umlegung geht. Außerdem haben Eigentümer nach erfolgter Sanierung Ausgleichsbeträge zu zahlen, die den durch die Sanierung bedingten Erhöhungen der Bodenwerte ihrer Grundstücke entsprechen.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch, besonderes Städtebaurecht §§ 136 - 171
- Städtebauförderrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR)
- Entwicklungssatzung "Wolgaster Straße" - seit 8. Juli 1998 rechtskräftig
- Sanierungssatzung "Altstadt" - seit 05. Oktober 2000 rechtskräftig
- Sanierungssatzung "Nordstadt-Ihlenfelder Vorstadt" - seit 01. Januar 2009 rechtskräftig
- Sanierungssatzung "Altstadt" Vor dem Treptower Tor" - seit 24. Februar 2011 rechtskräftig