Ziele der städtischen Beteiligungspolitik
Durch die reduzierte Leistungsfähigkeit kommunaler Haushalte haben wirtschaftliche Beteiligungen für die Ausgestaltung kommunalen Handelns an Bedeutung gewonnen.
Daher ist es wichtig zu entscheiden, in welcher Form die vielfältigen Aufgaben der kommunalen Dienstleistungen inhaltlich weitgehend optimal und kostengünstig zu erfüllen sind. Es besteht der Anspruch, dass die Aufgabenerledigung durch städtische Unternehmen inhaltlich ebenso gut, möglichst besser und ebenso wirtschaftlich, möglichst günstiger im Vergleich zur Erledigung durch Dritte erfolgt.
Von den städtischen Unternehmen wird ein wichtiger Beitrag zur Konsolidierung des öffentlichen Haushalts geleistet Das betrifft Beteiligungen, die aufgrund der Spezifik der übertragenen Aufgaben eine Kostendeckung nicht erzielen können und dauerhaft auf Zuschüsse angewiesen sind, ebenso wie Unternehmen, die in den wirtschaftlich ertragsstarken Aufgabenfeldern tätig sind.
Die städtische Beteiligungsstruktur wird stets aus dem Blickwinkel einer weiteren Optimierung betrachtet. Es gilt, Spezialisierung und Kooperation innerhalb der Unternehmen und zwischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung weiter auszugestalten und auf Veränderungen zu reagieren. Ebenso, die Unternehmenssteuerung zu verbessern, so hinsichtlich möglicher Synergien, der Konzentration von Führungstätigkeit und der Berücksichtigung von Besonderheiten einzelner Unternehmen. Weitere Aspekte sind die Übertragung zusätzlicher Aufgaben und die Hinterfragung der Zweckmäßigkeit, übertragene Aufgaben in der gegenwärtigen Form fortzuführen.