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Aufgaben des Beteiligungsmanagements

Jede Gemeinde hat seine Unternehmen entsprechend der öffentlichen Zielsetzung zu koordinieren und zu überwachen (siehe § 75a der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern). Zu diesem Zweck besteht in der Stadtverwaltung Neu-brandenburg der Bereich Beteiligungsmanagement, der dem Oberbürgermeister zugeordnet ist. Ihm obliegen folgende Aufgaben:

  • Wahrnehmung der Beteiligungsverwaltung
  • Beteiligungscontrolling
  • Beratung und Betreuung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in den Gremien der Beteiligungsunternehmen
  • Koordinierung der Wahrnehmung städtischer Interessen in den Organen der Unternehmen
  • Koordinierung der Wirtschaftsplanung der Unternehmen mit der Haushaltsplanung der Stadt.

2016 ist in der Stadt Neubrandenburg ein sogenannter Corporate Governance Kodex (kurz: Kodex) – Leitlinien guter Unternehmensführung in Kraft getreten. Dieser sieht umfassende Regelungen für die Tätigkeit der öffentlichen Unternehmen der Stadt vor. Der Kodex sichert die Ausrichtung auf die Erfüllung des öffentlichen Zwecks und der übertragenen Aufgaben.

Corporate Governance Kodex