Erdwahlgräber
Erdwahlgrabstätte, Gartenstelle, Einzelstelle
Größe: 3,125 m²
In einer Erdwahlgrabstätte, Gartenstelle kann ein Sarg bestattet werden. Das Grab kann individuell ausgewählt werden.
Es ist möglich die Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren zu verlängert.
Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind möglich.Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden.
Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.Grabmale oder Liegesteine können proportional der Grabgröße nach Wahl aufgestellt werden. Steineinfassungen sind möglich.
Erdwahlgrabstätte, Gartenstelle, doppelt oder mehrstellig
Größe: je Stelle 3,125 m²
In einer Erdwahlgrabstätte, Gartenstelle als Doppelstelle oder mehrstellige Grabstätte könne zwei oder mehrere Särge bestattet werden. Die Grabstätte kann individuell ausgewählt werden.
Es ist möglich die Grabstätte über die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren zu verlängert. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind möglich.
Das Doppel- oder mehrstellige Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden. Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Grabmale oder Liegesteine können proportional der Grabgröße nach Wahl aufgestellt werden. Steineinfassungen sind möglich.
Erdwahlgrabstätte, Parkstelle, Einzelstelle
Größe: 6,000 m²
In einer Erdwahlgrabstätte, Parkstelle kann ein Sarg bestattet werden. Das Grab kann individuell ausgewählt werden.
Es ist möglich die Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren zu verlängert. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind möglich.
Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden. Auf Parkstellen kann aufgrund der Größe großzügiger gepflanzt (Hecken, Solitärgehölze) werden. Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Grabmale oder Liegesteine können proportional der Grabgröße nach Wahl aufgestellt werden. Steineinfassungen sind möglich.
Erdwahlgrabstätte, Parkstelle, zwei- oder mehrstellig
Größe: Doppelgrab 9,000 m², je weitere Stelle: 4,500 m²
In einer zwei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte, Parkstelle können zwei oder mehrere Särge bestattet werden. Die Grab-stätte kann individuell ausgewählt werden.
Es ist möglich die Grabstätte über die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren zu verlängert. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind möglich.
Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden. Auf Parkstellen kann aufgrund der Größe großzügiger gepflanzt (Hecken, Solitärgehölze) werden. Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Grabmale oder Liegesteine können proportional der Grabgröße nach Wahl aufgestellt werden. Steineinfassungen sind möglich.