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Gemeinschaftsanlagen Erdgräber

Erdbestattungsgemeinschaftsanlage mit Namensnennung (REN), Einzelstelle

In der Erdbestattungsgemeinschaftsanlage mit Namensnennung ist die Bestattung eines Sarges möglich. Bestattet wird in der Reihe. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich.
Dem Grabplatz ist ein Grabmal zugeordnet (Natursteinwürfel), der im Auftrag des Nutzungsberechtigten gestaltet werden kann.
Die Grabstelle wird als Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt. Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.

Erdbestattungsgemeinschaftsanlage, anonym, Einzelstelle

Auf der Erdbestattungsgemeinschaftsanlage für anonyme Bestattungen ist die Bestattung eines Sarges möglich. Bestattet wird in der Reihe. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich. Eine Teilnahme an der Beisetzung ist bei einer anonymen Grabstelle ebenfalls nicht möglich.
Die Grabstelle wird als Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt. Blumenablagen sind auf der dafür vorgesehenen Gemeinschaftsfläche möglich.
Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.