Gemeinschaftsanlagen Urnengräber
Urnengemeinschaftsanlage mit Grabmal (URG)
Auf der Urnengemeinschaftsanlage mit Grabmal auf dem Waldfriedhof ist die Beisetzung einer Urne möglich. Beigesetzt wird in der Reihe. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich.
Dem Grabplatz ist ein Grabmal zugeordnet (Natursteinring), der im Auftrag des Nutzungsberechtigten gestaltet werden kann.
Die Grabstelle wird als gestaltete Grünfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt. Es besteht die Möglichkeit die Mitte des Natursteinringes selber zu gestalten. Ist dieses nicht möglich, übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege.
Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.
Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung (UGN)
Auf der Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung auf dem Neuen Friedhof ist die Beisetzung einer Urne möglich. Beigesetzt wird in einem Karree mit 16 Grabstellen. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich.
Dem Grabplatz ist ein Grabmal zugeordnet auf dem Namen und Lebensjahre des Verstorbenen im Auftrag der Friedhofsverwaltung aufgetragen werden. Am Grabmal befindet sich eine Blumenvase, die für einen Blumenstrauß genutzt werden kann. Weitere Blumen können in dem dafür vorgesehenen Bereich der Gemeinschaftsfläche abgelegt werden.
Die Grabstelle wird als gestaltete Grünfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt.
Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.
Urnengemeinschaftsanlage, anonym
Auf der Urnengemeinschaftsanlage für anonyme Bestattungen ist die Beisetzung einer Urne möglich. Beigesetzt wird in einem dafür vorgesehenen Grabfeld, ohne Teilnahme der Angehörigen. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich.
Die Grabstelle wird als Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt. Blumenablagen sind auf der dafür vorgesehenen Gemeinschaftsfläche möglich.
Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.
Beschriftung am Findling
Auf Wunsch kann für die Verstorbenen des anonymen Grabfeldes auf dem Neuen Friedhof eine Namensbeschriftung am Findling im Bereich des Gemeinschaftsplatzes beauftragt werden.
Kinderurnengemeinschaftsanlage, anonym
Auf der Kinderurnengemeinschaftsanlage für anonyme Bestattungen auf dem Waldfriedhof ist die Beisetzung einer Urne möglich. Beigesetzt wird in einem dafür vorgesehenen Grabfeld, ohne Teilnahme der Angehörigen. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich.
Die Grabstelle wird als Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt. Blumenablagen sind auf der dafür vorgesehenen Gemeinschaftsfläche möglich.
Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.
Sternenfeld
Gemeinschaftsgrabfeld für die tot- und fehlgeborenen oder durch einen Abbruch gestorbenen Kinder in Pflege und Betreuung des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums Neubrandenburg.
Urnengemeinschaftsanlage im Friedhofswald Carlshöhe
Im Friedhofswald Carlhöhe besteht die Möglichkeit einer anonymen Beisetzung einer Urne unter einem ausgewählten Baum. Beigesetzt wird in einem dafür vorgesehenen Grabfeld, ohne Teilnahme der Angehörigen. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich.
Die Grabstelle wird als Waldfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt. Blumenablagen sind auf der dafür vorgesehenen Gemeinschaftsfläche möglich.
Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.