Schiedsstellen
Schiedsstellen sind zuständig für die außergerichtliche Schlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, wie Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Sachen, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Belange sowie in Strafsachen, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung.