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Stadtvertretung - 24. Sitzung vom 30.03.17

TOP 1 Beschluss-Nr.: 433/24/17
Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Stiftung und Verleihung der Wilhelm-Ahlers-Medaille der Stadt Neubrandenburg

TOP 2 Beschluss-Nr.: 434/24/17
Änderung des Beschlusses 7/01/14
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der beratenden Ausschüsse der Stadtvertretung Neubrandenburg gemäß § 36 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V
hier: Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss

TOP 3 Informationsvorlage VI/638
Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) an die Stadtvertretung Neubrandenburg über die Erfüllung der Aufgaben der örtlichen Prüfung für das Haushaltsjahr 2016

TOP 4 Beschluss-Nr.: 435/24/17
Anpassung der Gesellschaftsverträge der kommunalen Unternehmen der Stadt Neubrandenburg in unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung an die Vorgaben der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

TOP 5 Informationsvorlage VI/638
Bericht über die Annahme von Spenden 2016

TOP 6 Beschluss-Nr.: 436/24/17
Beschluss über die Annahme von Spenden durch die Stadtvertretung in Form einer Hängematte und einer Schaukel für eine vorhandene Spielanlage am Strandbad Broda

TOP 8 Beschluss-Nr.: 437/24/17
Verfahren zur Aufnahme von Investitionskrediten in der Stadt Neubrandenburg

TOP 9 Beschluss-Nr.: 438/24/17
Bebauungsplan Nr. 90.1 "Badehaus“, 2. vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss


Folgender Beschluss wurde in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

TOP 11 Beschluss-Nr.: 439/24/17
Anmietung des Objektes Neustrelitzer Straße 2
Die Stadtvertretung Neubrandenburg beschließt die Anmietung des Objektes Tanzhaus Neustrelitzer Straße 2 in 17033 Neubrandenburg zur Sicherung der klassischen und modernen Tanzausbildung.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Mietvertrag ab dem 01.05.17 für die Dauer von 10 Jahren für das Objekt unter der aufschiebenden Bedingung abzuschließen, dass die Mieterin Eigentümerin des Objektes wird.

30.03.2017