Wahlwerbung an Lichtmasten im Stadtgebiet Neubrandenburg anlässlich der Bundestagswahl am 24.09.2017
Zu jeder politischen Wahl veröffentlicht das Innenministerium M-V einen Erlass mit Vorgaben zum Umgang mit politischer Wahlwerbung als Leitfaden für die kommunalen Verwaltungen. Darin ist geregelt, dass die Plakatierung durch die politischen Parteien in jedem Fall eine Sondernutzung darstellt und erlaubnispflichtig ist.
Bei den Erlaubniserteilungen sollen die Verwaltungen darauf achten, die Einschränkungen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf angemessene Wahlwerbung auf ein Minimum zu reduzieren. Die Sondernutzungserlaubnisse dürfen dabei Nebenbestimmungen insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, zur Wahrung des Ortsbildes und zur Vermeidung von Beschädigungen oder Verschmutzungen des öffentlichen Straßenraumes enthalten.
Die Nebenbestimmungen der Stadt Neubrandenburg umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:
- keine Plakatierung am Friedrich-Engels-Ring
- keine Plakatierung an den Straßen der Innenstadt
- keine Plakatierung in Kreuzungsbereichen
- keine Plakatierung an Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen
- Plakatierung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie der Form und Farbe der Plakate nicht zur Verwechselung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Anlass geben
Vorgaben zur Anzahl an Plakaten werden nicht gemacht, da die angemessene Durchsetzung/Kontrolle der Vorgaben aus personellen Gründen nicht umsetzbar wäre.
Sondernutzungserlaubnisse (mitsamt der Nebenbestimmungen) können auf drei verschiedenen Arten erteilt werden:
- Einzelbescheid (jede Partei stellt für ihre Plakatierung einen Antrag mit den entsprechend notwendigen Angaben)
- Allgemeinverfügung (einzelner Bescheid, der für alle Parteien gilt; keine gesonderte Beantragung notwendig)
- Sondernutzungssatzung (enthält in Neubrandenburg keine konkreten Regelungen bezüglich politischer Wahlwerbung)
In der Vergangenheit (mit Ausnahme der Oberbürgermeister-Wahl 2015) wurden die Sondernutzungserlaubnisse in Form von Einzelbescheiden erteilt. Diese Praxis hat sich bewährt und soll beibehalten werden.
Der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis ist beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Stadt Neubrandenburg, Abteilung Straßen- und Gleisverwaltung, Herrn Kuhfeldt, zu stellen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Zeitraum der Anbringung der Plakatwerbung
- Anzahl der voraussichtlich angebrachten Plakate
- ladungsfähige Anschrift
- Ansprechpartner mit Telefonnummer (zur kurzfristigen Klärung von eventuellen Mängeln bei der Anbringung)
Die Antragstellung kann formlos per E-Mail (an sven.kuhfeldt@neubrandenburg.de) oder per Post erfolgen. Nach Eingang des vollständigen Antrages erfolgt eine Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen. Die Sondernutzungserlaubnisse werden für den Zeitraum 14.08.2017 bis 08.10.2017 (Vorgabe aus dem oben genannten Erlass des Innenministerium M-V) gewährt. Um eine rechtzeitige Erlaubniserteilung gewährleisten zu können, sollte die Antragstellung daher möglichst bis spätestens 31.07.2017 erfolgen.