Stadtvertretung - 30. Sitzung vom 08.02.18
TOP 1 Beschluss-Nr.: 532/30/18
Änderung des Beschlusses Nr. 3/01/14 - Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg
TOP 2 Beschluss-Nr.: 533/30/18
Änderung des Beschlusses 5/01/14 Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Betriebsausschusses Eigenbetrieb Immobilienmanagement
TOP 3 Beschluss-Nr.: 534/30/18
Änderung des Beschlusses 7/01/14 Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der beratenden Ausschüsse der Stadtvertretung Neubrandenburg gemäß § 36 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V
hier: Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss
TOP 4 Beschluss-Nr.: 535/30/18
Wahl der Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses zur Findung einer weiteren Geschäftsführerin/eines weiteren Geschäftsführers der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH
TOP 7 Beschluss-Nr.: 536/30/18
Bebauungsplan Nr. 122 „Westliches Bahnhofsquartier"
hier: Aufstellungsbeschluss
Folgende Beschlüsse wurden in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:
TOP 8 Beschluss-Nr.: 537/30/18
Haftungsfreistellung der KEG- Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH
Wesentlicher Beschlussinhalt:
1. Einer Haftungsfreistellung der KEG- Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH (KEG) im Verhältnis zur Stadt Neubrandenburg für Haftungsrisiken aus der Zeit bis einschließlich zum 31.03.2010 aus Aufgaben nach § 157 BauGB als Sanierungsträger wird zugestimmt.
2. Die Haftungsfreistellung erfolgt unter aufschiebender Bedingung.
3. Die mit der Haftungsfreistellung verbundenen und in der Begründung dargestellten Risiken werden zur Kenntnis genommen.
TOP 9 Beschluss-Nr.: 538/30/18
Jahresabschluss der TIG Technologie-, Innovations- und Gründerzentrum Neubrandenburg GmbH i. L. für das Geschäftsjahr 2016
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Der Jahresabschluss der TIG Technologie-, Innovations- und Gründerzentrum Neubrandenburg GmbH i. L. für das Geschäftsjahr 2016 wird mit einer Bilanzsumme von 85.763,04 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 5.836,93 EUR zur Kenntnis genommen und die Feststellung genehmigt. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresergebnisses und der Entlastung der Geschäftsführung wird Zustimmung erteilt.
TOP 10 Beschluss-Nr.: 539/30/18
Kauf der Betriebsgrundstücke durch die Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen GmbH und Ausreichung einer kommunalen Ausfallbürgschaft
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Der beabsichtigte Erwerb der Betriebsgrundstücke durch die Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen GmbH wird zur Kenntnis genommen. Die Stadtvertretung beschließt die Ausreichung einer diesbezüglichen kommunalen Ausfallbürgschaft in Höhe von 800.000 Euro.
TOP 11 VI/833 Informationsvorlage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Inhalt:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ zum 31.12.2015 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 12 Beschluss-Nr.: 540/30/18
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ zum 31.12.2015 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlos.
TOP 13 VI/835 Informationsvorlage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt – Die Soziale Stadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Inhalt:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt – Die Soziale Stadt“ zum 31.12.2015 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 14 Beschluss-Nr.: 541/30/18
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt – Die Soziale Stadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt – Die Soziale Stadt“ zum 31.12.2015 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlos.
TOP 15 VI/837 Informationsvorlage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Datzeberg“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Inhalt:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Datzeberg“ zum 31.12.2015 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 16 Beschluss-Nr.: 542/30/18
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Datzeberg“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Datzeberg“ zum 31.12.2015 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlos.
TOP 17 VI/839 Informationsvorlage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Inhalt:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ zum 31.12.2015 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 18 Beschluss-Nr.: 543/30/18
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt - Ihlenfelder Vorstadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ zum 31.12.2015 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlos.
TOP 19 VI/841 Informationsvorlage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt - Die Soziale Stadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Inhalt:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt - Die Soziale Stadt“ zum 31.12.2015 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 20 Beschluss-Nr.: 544/30/18
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt - Die Soziale Stadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt - Die Soziale Stadt“ zum 31.12.2015 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlos.
TOP 21 VI/843 Informationsvorlage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Reitbahnviertel“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Inhalt:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Reitbahnviertel“ zum 31.12.2015 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 22 Beschluss-Nr.: 545/30/18
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Reitbahnviertel“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Reitbahnviertel“ zum 31.12.2015 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlos.
TOP 23 VI/845 Informationsvorlage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Oststadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Inhalt:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Oststadt“ zum 31.12.2015 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 24 Beschluss-Nr.: 546/30/18
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Oststadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31. 12.2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Oststadt“ zum 31.12.2015 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlos.
TOP 25 VI/847 Informationsvorlage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „URBAN II“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Inhalt:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „URBAN II“ zum 31.12.2015 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 26 Beschluss-Nr.: 547/30/18
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „URBAN II“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „URBAN II“ zum 31.12.2015 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlos.
TOP 27 VI/849 Informationsvorlage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Wolgaster Straße“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Inhalt:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Wolgaster Straße“ zum 31.12.2015 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 28 Beschluss-Nr.: 548/30/18
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Wolgaster Straße“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Wolgaster Straße“ zum 31.12.2015 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlos.
TOP 29 VI/851 Informationsvorlage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015
Wesentlicher Inhalt:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
TOP 30 Beschluss-Nr.: 549/30/18
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2015 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlos.