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Inhalt

Stadtvertretung - 31. Sitzung vom 22.03.18

TOP 1 Beschluss-Nr.: 550/31/18
Änderung des Beschlusses 7/01/14
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der beratenden Ausschüsse der Stadtvertretung Neubrandenburg gemäß § 36 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V
hier: Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Ausschuss Generationen/Bildung/Sport

TOP 2 Beschluss-Nr.: 551/31/18
Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr und die weiteren Verkehrsmittel des Umweltverbundes im Stadtgebiet Neubrandenburg

TOP 3 VI/889 Informationsvorlage
Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) an die Stadtvertretung Neubrandenburg über die Erfüllung der Aufgaben der örtlichen Prüfung für das Haushaltsjahr 2017

TOP 6 Beschluss-Nr.: 552/31/18 | Anlagen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 „Nahversorger Weitin“
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

TOP 7 VI/888 Informationsvorlage
Umgang mit dem Denkmal „Karl Marx“

TOP 9 Beschluss-Nr.: 553/31/18
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl, Amtsperiode 2019 bis 2023

TOP 13 Beschluss-Nr.: 554/31/18
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen GmbH (FNT)

TOP 14 Beschluss-Nr.: 555/31/18
Annahme einer Sachspende – Schutzhülle für den mobilen Spieltisch der Orgel in der Konzertkirche Neubrandenburg

TOP 15 VI/864 Informationsvorlage
Bericht über die Annahme von Spenden 2017


Folgende Beschlüsse wurden in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

TOP 16 Beschluss-Nr.: 556/31/18
Verleihung der Wilhelm-Ahlers-Medaille der Stadt Neubrandenburg
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung bestätigt den gemäß Verfahren vorgeschlagenen Personenkreis zur Verleihung der Wilhelm-Ahlers-Medaille der Stadt Neubrandenburg.

TOP 17 Beschluss-Nr.: 557/31/18
Verkauf eines Grundstücks an der Carlshöher Straße
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadt Neubrandenburg verkauft das Grundstück an der Carlshöher Straße zur Nutzung als Abbaugebiet.

TOP 18 Beschluss-Nr.: 558/31/18
Verkauf eines Grundstückes im Gewerbegebiet Datzeberg Nord
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadt Neubrandenburg verkauft das Grundstück im Gewerbegebiet Datzeberg Nord zur Errichtung einer Betriebsstätte in Neubrandenburg.

TOP 19 Beschluss-Nr.: 559/31/18
Verkauf eines Grundstücks im Schimmelweg
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadt Neubrandenburg verkauft das Grundstück im Schimmelweg zur Errichtung und zum Betrieb eines Getränkefachmarktes.

TOP 20 Beschluss-Nr.: 560/31/18
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 und Liquidationsabschluss zum 31.08.17 der NEUMAB – WQG mbH i.L.
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.16 der NEUMAB (NEUMAB - WQG Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH Neubrandenburg i.L.) und der Liquidationsabschluss zum 31.08.17 der NEUMAB wurden zur Kenntnis genommen und die Feststellung genehmigt.
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und des Liquidationsabschlusses zum 31.08.17, die Fortschreibung des Jahresfehlbetrages 2016 i. H. v. 99.489,18 EUR, den Ausgleich des Fehlbetrages zum 31.08.17 i. H. v. 60.958,59 EUR und des bestehenden Verlustvortrages i. H. v. 151.884,97 EUR zu Lasten der Gewinnrücklage, der Kapitalrücklage und des gezeichneten Kapitals, die Entlastung des Liquidators für das Jahr 2016 und für den Zeitraum bis 31.08.17, die Zustimmung zur Abmeldung der Gesellschaft sowie die Auskehrung des Liquidationserlöses an die Stadt Neubrandenburg zu beschließen. Weiterhin ist der Oberbürgermeister beauftragt und ermächtigt, die zur endgültigen Abwicklung und Löschung der NEUMAB erforderlichen oder sachdienlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, notwendige Gesellschafterbeschlüsse zu fassen, sofern erforderlich in notarieller Form.

TOP 21 Beschluss-Nr.: 561/31/18
Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Bereitstellung und den Betrieb einer IP-Telefonie-Lösung
Wesentlicher Beschlussinhalt:
1. Die Stadtvertretung beschließt den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bereitstellung und Betrieb einer IP-Telefonie-Lösung.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag abzuschließen und erforderliche Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern einzuholen. Dazu wird der Oberbürgermeister ermächtigt, die aufgrund von Hinweisen des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern notwendigen Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages vorzunehmen.

22.03.2018