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Regelung für Anträge auf Förderung aus dem sozialen Bereich

Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind die kreisfreien Städte und die Landkreise. Ebenso obliegt ihnen die Zuständigkeit für die Schul- und Jugendsozialarbeit.

Der Stadt Neubrandenburg bleibt es als kreisangehöriger Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gemäß § 2 KV M-V unbenommen, sich freiwillig im Rahmen ihrer finanziellem Leistungsfähigkeit an der Förderung freier Träger sowie der Finanzierung sozialer Leistungen zu beteiligen.

Die Stadt Neubrandenburg gewährt auf der Grundlage des jeweils geltenden Haushaltsplanes im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Zuwendungen für die Förderung von Projekten im freiwilligen Rahmen des eigenen Wirkungskreises gemäß § 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.

Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gehören insbesondere die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung unter Beachtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes, die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen Lebens.

Daseinsvorsorge

Dabei erfolgt eine Förderung seitens der Stadt Neubrandenburg nur, sofern diese Einrichtungen der Verbesserung der Lebensqualität und Stärkung der sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, mit sozialen Schwierigkeiten, sowie von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren dienen.

Anträge auf Förderung o.g. Projekte sind bis zum 31.07. des Vorjahres unter Verwendung des vorgegebenen Formulars schriftlich und unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen in der Abteilung Generationen, Bildung, Sport der Stadt Neubrandenburg einzureichen.

Schul- und Jugendsozialarbeit

Förderungen sind ausschließlich für Schulen in Trägerschaft der Stadt Neubrandenburg bzw. bei der Jugendsozialarbeit für Angebote im Stadtgebiet möglich.

Anträge auf Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüsse für Schul- und Jugendsozialarbeit sind bis zum 31.07. des Vorjahres schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular in der Abteilung Generationen, Bildung, Sport der Stadt Neubrandenburg einzureichen.

Anträge müssen die Angaben enthalten, die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendungen erforderlich sind. Dazu gehört ein überzeugendes inhaltliches Konzept. Der Zuwendungsempfänger hat die im Antrag enthaltenen Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen.

Dem Antrag sind ein Finanzierungsplan entsprechend dem dafür vorgesehenen Vordruck sowie eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist, beizufügen. Der Finanzierungsplan hat eine Aufstellung aller voraussichtlich förderfähigen Kosten des Projektes und eine Übersicht der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel, einschließlich der Eigenmittel, zu enthalten.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht!

05.06.2018