Aufbau und Zuständigkeiten
Gemäß § 57 Abs. 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) sind die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte die unteren Bauaufsichtsbehörden und nehmen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden im übertragenen Wirkungskreis wahr.
Für den Vollzug dieses Gesetzes sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie die Nutzung und die Instandhaltung von Anlagen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 57 Abs. 2 Satz 1 LBauO M-V).
Die nach diesem Gesetz und nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften erforderlichen Anträge, Genehmigungen und Bescheide bedürfen der Schriftform. Anzeigen, Mitteilungen und Unterrichtungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen (§ 57 Abs. 4 LBauO M-V). Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ist in Bauaufsichtsbezirke unterteilt. Um Informationen über Ansprechpartner/in des jeweiligen Bauaufsichtsbezirkes zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die farbigen Flächen an.