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Bauantrag, Bauvorlagen

Der Bauantrag ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Alle zur Bearbeitung und Beurteilung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) sind einzureichen. Der Bauantrag ist vom Entwurfsverfasser und vom Bauherrn, die Bauvorlagen sind vom Entwurfsverfasser und ggf. den Fachplanern zu unterschreiben (§ 68 LBauO M-V). Die Beschaffenheit und Anzahl der vorzulegenden Bauvorlagen müssen den Bestimmungen der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BauVorlVO M-V) entsprechen.