Teilweise Einstellung der Desinfektionsmaßnahme des Trinkwassernetzes
Nachdem vor ca. vier Wochen bei einer Routineüberprüfung eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung des Trinkwassers in Neubrandenburg festgestellt wurde, erfolgte in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine Desinfektion des betroffenen Netzes.
Nach regelmäßigen Kontrollen des Trinkwassers, die in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erfolgten, kann neu.sw die Chlorung und Spülung des Trinkwasserleitungs-netzes eingrenzen, sodass die Orte Woggersin, Lebbin, Zirzow, Chemnitz, Blankenhof, Gevezin, Neuendorf, Wulkenzin und Neu Rähse sowie das Stadt- und Wohngebiet Weitin und Broda wieder mit ungechlortem Trinkwasser versorgt werden.
In Bargensdorf, Burg Stargard, Quastenberg, Sabel, Trollenhagen, Buchhof, Podewall, Hohenmin, Neddemin, Ganzkow, Ihlenfeld, Lindenhof und Kreuzbruchhof sowie in allen Stadt- und Wohngebieten Neubrandenburgs (Ausnahmen: Broda, Weitin), wird das Leitungsnetz weiterhin desinfiziert und gespült.
Aus diesem Grund werden im betroffenen Leitungsnetz weiterhin regelmäßige Kontrollen durchgeführt, um den Zustand des Trinkwassers zu überprüfen. Sobald die Chlorung auch in den von der Desinfektionsmaß-nahme betroffenen Orten sowie Stadt- und Wohngebieten Neubrandenburgs eingestellt wird, informiert neu.sw alle Bürgerinnen und Bürger darüber.
Bei der eingeleiteten Maßnahme zur Desinfektion des Netzes verwendet neu.sw Chlorgas (Cl2). Die Höhe der Dosierung richtet sich nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung. Da neu.sw die geringe, gesetzliche Dosierung einhält, eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht zu befürchten, für Aquarien ist das gechlorte Wasser allerdings ungeeignet.