Nichtöffentliche Vergaben mit Binnenmarktrelevanz
Bei der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg sind folgende nichtöffentliche Vergaben mit Binnenmarktrelevanz beabsichtigt*:
Derzeit sind keine nichtöffentlichen Vergaben mit Binnenmarktrelevanz beabsichtigt.
Ein Auftrag ist binnenmarktrelevant, wenn für in anderen EU-Mitgliedstaaten niedergelassene Wirtschaftsteilnehmer „angesichts bestimmter objektiver Kriterien ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht.
Wenn Sie als Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat Interesse an der Teilnahme an einem dieser Vergabeverfahren haben, senden Sie bitte das Formular „Interessensbekundung zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren“ ausgefüllt per E-Mail an vergabestelle(at)neubrandenburg.de. Bitte nehmen Sie im Betreff Bezug auf die jeweilige Vergabenummer. Es besteht keine Möglichkeit, die Ankündigungen zu abonnieren.
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Die Stadt Neubrandenburg behält sich vor, unter allen grundsätzlich geeigneten und interessierten Unternehmen lediglich eine beschränkte Anzahl von Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei der Vergabe von Aufträgen soll auf eine regionale oder lokale Leistungserbringung hingewirkt werden (§ 7 Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung – VgMinArbV M-V). Im Zweifel entscheidet das Los. Eine gesonderte Mitteilung an nicht zur Angebotsabgabe aufgeforderte Unternehmen erfolgt nicht. Sollten Sie zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, so werden Sie von der Stadt Neubrandenburg per E-Mail angeschrieben.
* Sollte kein Dokument angezeigt werden (Kein Ergebnis gefunden.), steht derzeit keine Ausschreibung bzw. Vergabe mit Binnenmarktrelevanz zur Verfügung.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Die Stadt Neubrandenburg unterliegt als öffentlicher Auftraggeber bei der Beschaffung von Gütern und Leistungen dem Vergaberecht. Ein Unternehmen, das Bewerber oder Bieter in einem Vergabeverfahren der Stadt Neubrandenburg ist, unterliegt daher ebenso den gesetzlichen Vorschriften für Vergaben.
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Stadt Neubrandenburg, Der Oberbürgermeister, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg, E-Mail: Stadt(at)Neubrandenburg.de, Tel.: +49 395 555 0.
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken der Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere der Bereitstellen von Vergabeunterlagen, der Beantwortung von Bieterfragen, der Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen, der Abfrage und Überprüfung der Eignung, der Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; außerdem der Pflege einer Bieterkartei, der Vertragsabwicklung und der Führen sachdienlicher Kommunikation.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind neben Artikel 6 Absatz 1 Unterabsätze a, b, c und e der Datenschutz-Grundverordnung der § 4 Absatz 1 Sätze 1 und 2 des Datenschutzgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie die Regelungen des Vergaberechts.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.neubrandenburg.de/Quicknavigation/Datenschutzerklärung abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch in Papierform von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter Datenschutzbeauftragter der Stadt Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg, E-Mail: datenschutzbeauftragter(at)neubrandenburg.de, Tel: +49 395 555 2820 erreichen.