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Wohngeld

  • Zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für den selbstgenutzten Wohnraum gewährt.
  • Wer die persönlichen Voraussetzungen für die Zahlung eines Wohngeldes erfüllt, hat einen Rechtsanspruch darauf, aber
  • Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

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