Wohngeld
- Zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für den selbstgenutzten Wohnraum gewährt.
- Wer die persönlichen Voraussetzungen für die Zahlung eines Wohngeldes erfüllt, hat einen Rechtsanspruch darauf, aber
- Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.