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Mietspiegel

gültig für den Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Mai 2026.

Der vorliegende Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 d (1) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der mit einer Vermutungsfunktion über die tatsächlich wiedergegebenen ortsüblichen Vergleichsmieten ausgestattet ist und mit dieser Aussagekraft in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen herangezogen werden kann § 558 d (3) BGB.

Er berücksichtigt die Stadtgebiete und den Stadtgebietsteil Monckeshof, die unterschiedlichen Baualtersklassen, die Wohnungsgröße und den Modernisierungsgrad von Neubrandenburger Wohnungen und umfasst ausschließlich Mieten für nichtpreisgebundenen Wohnraum.