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Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB).

Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden:

• Art und das Maß der baulichen Nutzung
• Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen
• Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen
• Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen
• öffentliche und private Grünflächen
• mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen

Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde.