Stadtvertretung - 35. Sitzung vom 25.10.18
TOP 1 Beschluss-Nr.: 634/35/18
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Neubrandenburg
TOP 4 Beschluss-Nr.: 635/35/18
Fortführung der Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH; hier: Variantenvergleich, Übertragung von Grundstücken und Aufgaben, Übernahme von Anteilen durch die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Geschäftsführung und Anpassung des Gesellschaftsvertrages
TOP 5 Beschluss-Nr.: 636/35/18
Beschluss über die Annahme einer Spende des ADFC Landesverband MV Regionalgruppe Tollense und der Stiftung der Neubrandenburger Sparkasse durch die Stadtvertretung – 3 Sitzgruppen
TOP 6 Beschluss-Nr.: 637/35/18
Bebauungsplan Nr. 10 „Bethanienberg - Süd“
1. Änderung und Teilaufhebung
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
TOP 7 Beschluss-Nr.: 638/35/18
Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für einen Solarpark im Nordwesten der Stadt Neubrandenburg
hier: Prüfung und Beschluss zur Ablehnung des Antrages
TOP 8 Beschluss-Nr.: 639/35/18
Wiekhauskonzeption der Stadt Neubrandenburg
TOP 9 Beschluss-Nr.: 640/35/18
Entgeltordnung der städtischen Kultureinrichtungen der Stadt Neubrandenburg
TOP 10 Beschluss-Nr.: 641/35/18
Kalkulation zur Entgeltordnung der städtischen Kultureinrichtungen der Stadt Neubrandenburg
Folgende Beschlüsse wurden in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:
TOP 11 Beschluss-Nr.: 642/35/18
Würdigung des Ehrenamtes durch die Stadtvertretung Neubrandenburg
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung bestätigt den gemäß Verfahren vorgeschlagenen Personenkreis zur Würdigung des Ehrenamtes. Die Würdigung erfolgt im Rahmen des Bürgerempfangs der Stadt Neubrandenburg am 4. Januar 2019 in der Konzertkirche Neubrandenburg.
TOP 12 Beschluss-Nr.: 643/35/18
Jahresabschluss der Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen GmbH für das Geschäftsjahr 2017
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Es wurden die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahresüberschuss, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Geschäftsführung beschlossen. Für den städtischen Haushalt ergeben sich keine Auswirkungen.