Gebühren sind nach Inbesitznahme der gefundenen Sache zu zahlen.
- Gebühr für die Verwahrung der Fundsache
1. Festgebühr:
- Wert bis 10,00 € = 1,00 €
- Wert zwischen 10,01 € bis 25,00 € = 1,50 €
- Wert zwischen 25,01 € bis 50,00 € = 3,50 €
- Wert zwischen 50,01 € bis 150,00 € = 4,50 €
- Wert über 150,00 € = 4,50 € zuzüglich 1 von Hundert für den über 150,00 € hinausgehenden Wert
2. Finderlohn:
- 5% von 100 bis zu einem Wert von 500,00 €
- 3% von 100 über den Wert von 500,00 €