Stadtvertretung - 38. Sitzung vom 21.03.19
TOP 1 Beschluss-Nr. 687/38/19
Neufassung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für personelle und sächliche Aufwendungen der Fraktionen der Stadtvertretung Neubrandenburg aus Haushaltsmitteln der Stadt Neubrandenburg
TOP 2 Beschluss-Nr. 688/38/19
Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Neubrandenburg
– Leitlinien guter Unternehmensführung; 1. Änderung
TOP 3 Beschluss-Nr. 689/38/19
Fortführung der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz (TOG); hier: Eckpunkte eines „Theaterpakts“ mit dem Land und Aufhebung bisheriger Beschlüsse
TOP 4 Beschluss-Nr. 690/38/19
Mitgliedschaft der IKT-Ost AöR im Zweckverband eGovernment M-V (eGo-MV)
TOP 5 Beschluss-Nr. 691/38/19
Teilnahme von Vertretern der Stadt Neubrandenburg an der 40. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
TOP 6 Beschluss-Nr. 692/38/19
Beschluss über die Annahme einer Sachspende der Botschaft der Republik Polen in der Bundesrepublik Deutschland durch die Stadtvertretung – Gedenktafel für polnische KZ-Häftlinge am Frauenehrenmal
TOP 7 Informationsvorlage V/1092
Bericht über die Annahme von Spenden 2018
TOP 8 Beschluss-Nr. 693/38/19
11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neubrandenburg, Teilfläche „Strandbad Augustabad“
hier: Aufhebungsbeschluss
TOP 9 Beschluss-Nr. 694/38/19
Bebauungsplan Nr. 75 „Fontanehof“- 1. vereinfachte Änderung
Strandbadgastronomie und ergänzende Freizeitangebote Augustabad
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
TOP 10 Beschluss-Nr. 695/38/19
Bebauungsplan Nr. 96 „An den Carlshöher Linden“
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 226/16/05 vom 15.12.05 Aufstellungsbeschluss
TOP 11 Beschluss-Nr. 696/38/19
Bebauungsplan Nr. 10 „Bethanienberg Süd“
1. Änderung und Teilaufhebung 2. Entwurf
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
TOP 12 Beschluss-Nr. 697/38/19
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neubrandenburg, Teilfläche „Weitin/Stavenhagener Straße Nord“
hier: Aufstellungsbeschluss
TOP 13 Beschluss-Nr. 698/38/19
Kommunales Einzelhandelskonzept der Stadt Neubrandenburg
hier: 1. Fortschreibung
TOP 14 Beschluss-Nr. 699/38/19
Einrichtung eines Technologie-, Innovations- und Transferzentrums
hier: Erarbeitung eines Konzeptes
Folgende Beschlüsse wurden in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:
TOP 15 Beschluss-Nr.: 700/38/19
HSK-Maßnahme 2016-6-9: Portfolioanalyse des drittgenutzten Immobilienbestandes Stadt und NEUWOGES und Teilverkäufe;
hier: Ergebnisabführung von der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES)
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Im Ergebnis der Umsetzung der Maßnahme 2016-6-9 „Portfolioanalyse des drittgenutzten Immobilienbestandes Stadt und NEUWOGES“ aus der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2016 bis 2027 wird eine die Geschäftsjahre 2018 und 2019 der NEUWOGES betreffende vorweggenommene Gewinnausschüttung (auch anteilige Entnahme aus der Rücklage) in Höhe von 6.758.344 EUR anteilig zum 30.04.19 und 30.09.19 vorgenommen. Der Oberbürgermeister ist beauftragt und ermächtigt, die Ausschüttungen zu beschließen. Die Geschäftsführung der NEUWOGES ist beauftragt, eine mit der Verwaltung abgestimmte Berechnung wirtschaftlichen Auswirkungen aus dem Wohnungsverkauf vorzulegen. Mit der Umsetzung des Beschlusses ist die Haushaltssicherungsmaßnahme 2016-9-6 betreffend die NEUWOGES abgeschlossen.
TOP 16 Beschluss-Nr.: 701/38/19
Ansprüche nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG);
hier: Auskehrung einer Ausgleichszahlung durch die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH (neu.sw) und vorweggenommene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2018
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Es werden eine vorgezogene außerplanmäßige Gewinnausschüttung auf den zu erwartenden Bilanzgewinn des Jahres 2018 der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH in Höhe von 326.756,63 EUR zum 30.04.19 sowie eine vorgezogene planmäßige Gewinnausschüttung auf den zu erwartenden Bilanzgewinn des Jahres 2018 in Höhe 3.000 TEUR zum 31.07.19 vorgenommen. Über die weitere Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2018 wird anlässlich der Behandlung des geprüften Jahresabschlusses 2018 befunden. Der Oberbürgermeister ist beauftragt und ermächtigt, die Gewinnausschüttungen zu beschließen.