Informationen zu Winterdienstpflichten
Winterdienst 2017/18
Für die Durchführung des Winterdienstes sind drei Firmen aus dem Stadtgebiet vertraglich gebunden. Für die Fahrbahn ist das die Neubrandenburger Straßen- und Tiefbau GmbH; Gehwege und Bushaltestellen an Bundesstraßen sowie Innenstadtbereiche werden durch die Firma Stange/Jaksteit GbR winterdienstlich betreut.
Die Neubrandenburger REMONDIS Seenplatte GmbH ist zuständig für die Anliegerpflichten der Stadt, Bushaltestellen im Nebennetz wie auch Querungshilfen. Die Abnahmen der Winterdienstbereitschaft/Technik wurden bei allen Firmen bis Anfang November durchgeführt.
Streumittel sind bereits ausreichend eingelagert. Insgesamt stehen aktuell ca. 600 t Streusand, 200 t Auftausalz und40 t Sole für die FS-30-Technologie zur Verfügung.
Das durch die Stadt zu reinigende Straßennetz wie auch die Reinigungssatzung ist untenstehend abrufbar. Jeder Bürger kann sich im Zusammenhang mit der Straßenreinigungssatzung über seine Anliegerpflichten informieren.
Winterdienst in der Stadt Neubrandenburg
Neubrandenburger Bürger können auf der offiziellen Internetpräsenz der Stadt Neubrandenburg sehen, welche Straßen nach Schneefall von der Stadt beräumt werden und welche nicht.
In Auswertung der vergangenen Winterereignisse wurden die Regelungen für den Winterdienst in Neubrandenburg optimiert. Das Straßennetz der Stadt wurde dabei um weitere Schwerpunkte des öffentlichen Lebens und der Versorgung ergänzt. Die Straßenreinigungssatzung wurde im Jahr 2023 überarbeitet.
Um weitere Informationen über den Winterdienst auf den einzelnen Straßen zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die farbigen Linien an.
Es wird unterschieden zwischen:
- Streckennetz der Priorität 1
Es umfasst die Bundesstraßen und das Liniennetz des ÖPNV im Stadtgebiet sowie die Zufahrt zum Klinikum der Oststadt, ergänzt um Schwerpunkte des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft an Gewerbestandorten. Hier erfolgt die Durchführung des Winterdienstes auf der Fahrbahn in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Das Streckennetz der Priorität 1 ist im Plan rot dargestellt.
- Streckennetz der Priorität 2
Dieses Netz umfasst weitere Haupterschließungs- und Sammelstraßen, ergänzt um Schwerpunkte des öffentlichen Lebens, z. B. die Neubrandenburger Innenstadt. Hier erfolgt die Durchführung des Winterdienstes auf der Fahrbahn in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Das Streckennetz der Priorität 2 ist im Plan blau dargestellt.
Für alle nicht im Plan dargestellten Straßen gilt die sogenannte Anliegerpflicht zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sowie zur Schneeberäumung auf der Hälfte der Fahrbahn.
Näheres zur Durchführung des Winterdienstes erfahren Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neubrandenburg. Hier erfahren Sie auch mehr zu den Anliegerpflichten auf Gehwegen.
Weitere Beiträge zu Sicherheit und Ordnung:
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Straßenreinigung in der Stadt Neubrandenburg
Neubrandenburger Bürger können auf der offiziellen Internetpräsenz der Stadt Neubrandenburg sehen, welche Straßen von der Stadt gereinigt werden.
In Auswertung der vergangenen Jahre wurde die Straßenreinigungssatzung für die Stadt Neubrandenburg im Jahr 2023 überarbeitet. Das zu reinigende Straßennetz der Stadt wurde dabei um weitere Schwerpunkte des öffentlichen Lebens und der Versorgung ergänzt und die Reinigungsdurchführung optimiert.
Um weitere Informationen über die Reinigung der einzelnen Straßen zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die farbigen Linien an.
Die Straßenreinigung ist eingeteilt in die Reinigungsklassen 0 bis 7. Die von der Stadt zu erbringenden Leistungen sind dabei wie folgt definiert:
- Reinigungsklasse 0:
- 14-tägliche Reinigung der Fahrbahn
- 14-tägliche Reinigung der Geh- und Radwege
- das Streckennetz ist im Plan rot dargestellt
- Reinigungsklassen 1 und 2:
- 14-tägliche Reinigung der Fahrbahn
- die Reinigungspflichten auf den Flächen zwischen dem Grundstück und der Fahrbahn (Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parktaschen etc.) sind auf die Eigentümer der an der Straße anliegenden Grundstücke übertragen
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 1 ist im Plan blau dargestellt
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 2 ist im Plan grün dargestellt
- Reinigungsklasse 3:
- monatliche Reinigung der Fahrbahn
- die Reinigungspflichten auf den Flächen zwischen dem Grundstück und der Fahrbahn (Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parktaschen etc.) sind auf die Eigentümer der an der Straße anliegenden Grundstücke übertragen
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 3 ist im Plan orange dargestellt
- Reinigungsklasse 4:
- einmal wöchentliche Reinigung der Fahrbahn
- zweimal wöchentliche Reinigung der Gehwege und Fußgängerbereiche
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 4 ist im Plan lila dargestellt
- Reinigungsklasse 5:
- Reinigung aller Straßenteile 7 mal in der Woche
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 5 ist im Plan oliv dargestellt
- Reinigungsklassen 6 und 7:
- in diesen Reinigungsklassen führt die Stadt keine Reinigungsleistungen durch
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 6 ist im Plan braun dargestellt
- das Streckennetz der Reinigungsklasse 7 ist im Plan hellblau dargestellt
Für die Reinigungsklassen 6 und 7 und für alle nicht im Plan dargestellten Straßen gilt die sogenannte Anliegerpflicht, bei der bis zur Straßenmitte alle Straßenbestandteile (Geh- und Radwege, Grün-und Seitenstreifen, Parktaschen etc.) von den Eigentümern der an der Straße anliegenden Grundstücke zu reinigen sind.
Näheres zur Durchführung der Reinigung und zur Übertragung von Reinigungspflichten erfahren Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neubrandenburg. Hier sind auch alle Straßen, in denen die Stadt Neubrandenburg Leistungen erbringt mit der zugehörigen Reinigungsklasse genannt.
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