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Das erwarten wir von dir

  • Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz,
  • Nachweis der zu einem Hochschulstudium berechtigten Schulbildung oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes i. V. m. einem abgeschlossenen Hochschulstudium in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Studiengang, bevorzugt in der Fachrichtung Brandschutz, Bau, Umwelt,
  • Einhalten der Höchstaltersgrenze von 35 Jahren am Einstellungstag,
  • gesundheitliche und körperliche Eignung zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen,
  • Besitz eines Führerscheins der Klasse B,
  • Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Bronze oder einem anderen gleichwertigen Schwimmabzeichens.