Kinder aus Familien, die Wohngeld beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Zuständig für diese Leistungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
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Kinder aus Familien, die Wohngeld beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Zuständig für diese Leistungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.