Die für die Erlaubnis erforderlichen Antragsunterlagen stellt die zuständige örtliche Ordnungsbehörde zur Verfügung. Unterlagen für die Sachkundeprüfung erhalten Sie auch von der zuständigen Kreisordnungsbehörde.
Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Führungszeugnis (Beantragung über die Meldebehörde)
- Sachkundenachweis (falls vorhanden)
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis der verhaltensgerechten und ausbruchsicheren Unterbringung