Die für die Erlaubnis erforderlichen Antragsunterlagen stellt die zuständige örtliche Ordnungsbehörde zur Verfügung. Unterlagen für die Sachkundeprüfung erhalten Sie auch von der zuständigen Kreisordnungsbehörde.
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Die für die Erlaubnis erforderlichen Antragsunterlagen stellt die zuständige örtliche Ordnungsbehörde zur Verfügung. Unterlagen für die Sachkundeprüfung erhalten Sie auch von der zuständigen Kreisordnungsbehörde.