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Bestattungsarten

Die Wahl der Bestattungsart ist für jeden Menschen und seinen engsten Bezugspersonen eine ganz individuelle Entscheidung, die damit aber auch die Auswahl der Grabart beeinflusst.

In Anbetracht zahlreicher Beiträge in den Medien und Werbungen privatwirtschaftlicher Einrichtungen mit Angeboten für diverse Bestattungsarten ist zu empfehlen, sich im Hinblick auf seine persönliche Entscheidung ausführliche Informationen einzuholen.

Für den kommunalen Friedhofsträger ist die Bereitstellung und Absicherung der Begräbnisplätze für verschiedene Bestattungsarten eine gesetzliche Pflichtaufgabe, mit denen keine Gewinne erwirtschaftet werden dürfen.
Die Friedhofsverwaltung bietet Ihnen daher jederzeit kostenfreie Beratung an.
Kostenfreie Beratungen können auch über die Verbraucherinitiativen abgerufen werden.

In Deutschland bestehen nach den gesetzlichen Bestimmungen die zwei wichtigsten Bestattungsarten:

  • Erdbestattung: Der Leichnam wird in einem Sarg bestattet.
  • Urnenbeisetzung: Der Körper des Verstorbenen wird in einem Krematorium eingeäschert und die Aschereste in einer Urne der persönlichen Wahl beigesetzt.

Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern regelt das Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern den Umgang mit diesen Bestattungsarten.