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Grabarten

Die richtige Auswahl einer Grabstelle und gewünschten Grabart ist für den Trauerprozess eine wichtige Voraussetzung. Ein fester Ort des Gedenkens leistet einen wertvollen Beitrag für die Trauerbewältigung, bietet dieser Ort doch den persönlichen Bezug zum Verstorbenen.

Mit der individuellen Auswahl seiner Grabart kann jeder nach seinen Wünschen Gestaltung und Pflege der Grabstelle für sich festlegen.

Die Neubrandenburger Friedhöfe geben eine vielseitige Auswahl an Grabarten, nach denen die Bestattungsplätze ausgewählt werden können.
Nutzen Sie hierzu das Beratungsangebot der Friedhofsverwaltung. Wünsche und Vorstellungen können vor Ort gemeinsam erläutert werden.

Wählen Sie zwischen den Grabarten:

Erdreihengräber

Größe: 3,125 m²

In einem Erdreihengrab kann ein Sarg bestattet werden. Die Anordnung des Grabes richtet sich nach der Reihe.
Die Ruhezeit beläuft 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind nicht möglich.
Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden.
Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Ein Grabmal nach Wahl kann aufgestellt werden, Steineinfassungen sind möglich.

Erdreihengräber für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

Größe: 1,280 m²

In einem Erdreihengrab für Kinder kann ein Sarg bestattet werden. Die Anordnung des Grabes richtet sich nach der Reihe.
Die Ruhezeit beläuft 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind nicht möglich.
Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden.
Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Ein Grabmal nach Wahl kann aufgestellt werden, Steineinfassungen sind möglich.

Erdwahlgräber

Erdwahlgrabstätte, Gartenstelle, Einzelstelle

Größe: 3,125 m²

In einer Erdwahlgrabstätte, Gartenstelle kann ein Sarg bestattet werden. Das Grab kann individuell ausgewählt werden.
Es ist möglich die Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren zu verlängert.
Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind möglich.Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden.
Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.Grabmale oder Liegesteine können proportional der Grabgröße nach Wahl aufgestellt werden. Steineinfassungen sind möglich.

Erdwahlgrabstätte, Gartenstelle, doppelt oder mehrstellig

Größe: je Stelle 3,125 m²

In einer Erdwahlgrabstätte, Gartenstelle als Doppelstelle oder mehrstellige Grabstätte könne zwei oder mehrere Särge bestattet werden. Die Grabstätte kann individuell ausgewählt werden.
Es ist möglich die Grabstätte über die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren zu verlängert. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind möglich.
Das Doppel- oder mehrstellige Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden. Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Grabmale oder Liegesteine können proportional der Grabgröße nach Wahl aufgestellt werden. Steineinfassungen sind möglich.

Erdwahlgrabstätte, Parkstelle, Einzelstelle

Größe: 6,000 m²

In einer Erdwahlgrabstätte, Parkstelle kann ein Sarg bestattet werden. Das Grab kann individuell ausgewählt werden.
Es ist möglich die Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren zu verlängert. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind möglich.
Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden. Auf Parkstellen kann aufgrund der Größe großzügiger gepflanzt (Hecken, Solitärgehölze) werden. Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Grabmale oder Liegesteine können proportional der Grabgröße nach Wahl aufgestellt werden. Steineinfassungen sind möglich.

Erdwahlgrabstätte, Parkstelle, zwei- oder mehrstellig

Größe: Doppelgrab 9,000 m², je weitere Stelle: 4,500 m²

In einer zwei- oder mehrstelligen Erdwahlgrabstätte, Parkstelle können zwei oder mehrere Särge bestattet werden. Die Grab-stätte kann individuell ausgewählt werden.
Es ist möglich die Grabstätte über die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren zu verlängert. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind möglich.
Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden. Auf Parkstellen kann aufgrund der Größe großzügiger gepflanzt (Hecken, Solitärgehölze) werden. Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Grabmale oder Liegesteine können proportional der Grabgröße nach Wahl aufgestellt werden. Steineinfassungen sind möglich.

Urnenreihengräber

Größe: 0,800 m²

In einem Urnenreihengrab kann eine Urne beigesetzt werden. Die Anordnung des Grabes richtet sich nach der Reihe.
Die Ruhezeit beläuft 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden.
Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Ein Grabmal nach Wahl kann aufgestellt werden, Steineinfassungen sind möglich.

Urnenreihengräber für Kinder bis zum vollendeten 5.Lebensjahr

Größe: 0,640 m²

In einem Erdreihengrab für Kinder kann eine Urne beigesetzt werden. Die Anordnung des Grabes richtet sich nach der Reihe.
Die Ruhezeit beläuft 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden.
Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Ein Grabmal nach Wahl kann aufgestellt werden, Steineinfassungen sind möglich.

Urnenwahlgräber

Urnenwahlgrabstätte, Gartenstelle

Größe: 1,000 m²

In einer Urnenwahlgrabstätte, Gartenstelle können bis zu vier Uren beigesetzt werden. Das Grab kann individuell ausgewählt werden.
Es ist möglich die Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren zu verlängert.
Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden. Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Grabmale oder Liegesteine können proportional der Grabgröße nach Wahl aufgestellt werden. Steineinfassungen sind möglich.

Urnenwahlgrabstätte, Parkstelle

Größe: 2,250 m²

In einer Urnenwahlgrabstätte, Parkstelle können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Das Grab kann individuell ausgewählt werden.
Es ist möglich die Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren zu verlängert.
Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden. Auf Parkstellen kann aufgrund der Größe großzügiger gepflanzt (Hecken, Solitärgehölze) werden. Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Grabmale oder Liegesteine können proportional der Grabgröße nach Wahl aufgestellt werden. Steineinfassungen sind möglich.

Gemeinschaftsanlagen Erdgräber

Erdbestattungsgemeinschaftsanlage mit Namensnennung (REN), Einzelstelle

In der Erdbestattungsgemeinschaftsanlage mit Namensnennung ist die Bestattung eines Sarges möglich. Bestattet wird in der Reihe. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich.
Dem Grabplatz ist ein Grabmal zugeordnet (Natursteinwürfel), der im Auftrag des Nutzungsberechtigten gestaltet werden kann.
Die Grabstelle wird als Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt. Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.

Erdbestattungsgemeinschaftsanlage, anonym, Einzelstelle

Auf der Erdbestattungsgemeinschaftsanlage für anonyme Bestattungen ist die Bestattung eines Sarges möglich. Bestattet wird in der Reihe. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich. Eine Teilnahme an der Beisetzung ist bei einer anonymen Grabstelle ebenfalls nicht möglich.
Die Grabstelle wird als Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt. Blumenablagen sind auf der dafür vorgesehenen Gemeinschaftsfläche möglich.
Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.

Gemeinschaftsanlagen Urnengräber

Urnengemeinschaftsanlage mit Grabmal (URG)

Auf der Urnengemeinschaftsanlage mit Grabmal auf dem Waldfriedhof ist die Beisetzung einer Urne möglich. Beigesetzt wird in der Reihe. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich.
Dem Grabplatz ist ein Grabmal zugeordnet (Natursteinring), der im Auftrag des Nutzungsberechtigten gestaltet werden kann.
Die Grabstelle wird als gestaltete Grünfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt. Es besteht die Möglichkeit die Mitte des Natursteinringes selber zu gestalten. Ist dieses nicht möglich, übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege.
Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.

Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung (UGN)

Auf der Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung auf dem Neuen Friedhof ist die Beisetzung einer Urne möglich. Beigesetzt wird in einem Karree mit 16 Grabstellen. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich.
Dem Grabplatz ist ein Grabmal zugeordnet auf dem Namen und Lebensjahre des Verstorbenen im Auftrag der Friedhofsverwaltung aufgetragen werden. Am Grabmal befindet sich eine Blumenvase, die für einen Blumenstrauß genutzt werden kann. Weitere Blumen können in dem dafür vorgesehenen Bereich der Gemeinschaftsfläche abgelegt werden.
Die Grabstelle wird als gestaltete Grünfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt.
Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.

Urnengemeinschaftsanlage, anonym

Auf der Urnengemeinschaftsanlage für anonyme Bestattungen ist die Beisetzung einer Urne möglich. Beigesetzt wird in einem dafür vorgesehenen Grabfeld, ohne Teilnahme der Angehörigen. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich.
Die Grabstelle wird als Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt. Blumenablagen sind auf der dafür vorgesehenen Gemeinschaftsfläche möglich.
Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.

Beschriftung am Findling

Auf Wunsch kann für die Verstorbenen des anonymen Grabfeldes auf dem Neuen Friedhof eine Namensbeschriftung am Findling im Bereich des Gemeinschaftsplatzes beauftragt werden.

Kinderurnengemeinschaftsanlage, anonym

Auf der Kinderurnengemeinschaftsanlage für anonyme Bestattungen auf dem Waldfriedhof ist die Beisetzung einer Urne möglich. Beigesetzt wird in einem dafür vorgesehenen Grabfeld, ohne Teilnahme der Angehörigen. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich.
Die Grabstelle wird als Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt. Blumenablagen sind auf der dafür vorgesehenen Gemeinschaftsfläche möglich.
Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.

Sternenfeld

Gemeinschaftsgrabfeld für die tot- und fehlgeborenen oder durch einen Abbruch gestorbenen Kinder in Pflege und Betreuung des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums Neubrandenburg.

Urnengemeinschaftsanlage im Friedhofswald Carlshöhe

Im Friedhofswald Carlhöhe besteht die Möglichkeit einer anonymen Beisetzung einer Urne unter einem ausgewählten Baum. Beigesetzt wird in einem dafür vorgesehenen Grabfeld, ohne Teilnahme der Angehörigen. Eine Verlängerung der Grabstelle über die gesetzliche Ruhezeit ist nicht möglich.
Die Grabstelle wird als Waldfläche durch die Friedhofsverwaltung für den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeit gepflegt. Blumenablagen sind auf der dafür vorgesehenen Gemeinschaftsfläche möglich.
Als Gemeinschaftsanlage unterliegt die Grabfläche besonderen Gestaltungsvorschriften.
Vor der Auswahl dieser Grabstelle ist ein Beratungsgespräch verbindlich vorgesehen.

Näheres lesen Sie in:
§ 12 der Friedhofssatzung der Stadt Neubrandenburg und Gemeinschaftsanlagen § 15 der Friedhofssatzung der Stadt Neubrandenburg