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Erdgrabstätten

Erdreihengrabstätte, Einzelstelle

Größe: 3,125 m²

 

In einem Erdreihengrab kann ein Sarg bestattet werden. Die Anordnung des Grabes richtet sich nach der Reihe.
Die Ruhezeit beläuft 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind nicht möglich.
Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden.
Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Ein Grabmal nach Wahl kann aufgestellt werden, Steineinfassungen sind möglich.

 

 

Erdreihengrabstätte für Verstorebene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Einzelstelle

Größe: 1,280 m²

In einem Erdreihengrab für Kinder kann ein Sarg bestattet werden. Die Anordnung des Grabes richtet sich nach der Reihe.
Die Ruhezeit beläuft 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind nicht möglich.
Das Grab kann individuell bepflanzt und gestaltet werden.
Die Pflicht zur Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Ein Grabmal nach Wahl kann aufgestellt werden, Steineinfassungen sind möglich.