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Allgemeine Informationen

Juristische und natürliche Personen (Veranstalter), die den Veranstaltungsplatz/Teile des Platzes für die Durchführung von Volksfesten, Zirkusgastspielen, Sportfesten, Varieté-Veranstaltungen, Bühnenprogrammen, Open-Air-Konzerten nutzen wollen, müssen einen Antrag auf Bereitstellung des Platzes/von Teilen desselben schriftlich stellen.

Bearbeitung der Anträge auf Nutzung des gesamten Veranstaltungsplatzes/von Teilen desselben mit Abschluss von Nutzungsverträgen sowie Übergabe/Übernahme des Platzes; Abrechnung der Nutzungsentgelte