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Bearbeitungsfristen

  • Für die Durchführung von Volksfesten/Pressefesten und Zirkusgastspielen ist der Antrag bis 30. September des Vorjahres zu stellen.
  • Die Entscheidung über den Antrag wird im Spätherbst getroffen und dem Antragsteller anschließend schriftlich mitgeteilt.
  • Für kleinere Veranstaltungen/Nutzungen: ca. 4 Wochen
  • Im Fachbereich Kultur, Stadtmarketing, Schule und Sport, Sachgebiet Stadtmarketing ist das Merkblatt "Zulassungsbedingungen für die Überlassung eines Standplatzes auf einer kommunalen Fläche der Stadt Neubrandenburg im Rahmen von Veranstaltungen aller Art" erhältlich.