Sprungziele
Inhalt

Mit der Kennzeichnungspflicht des § 3 der Benutzungsordnung Tollensesee wird geregelt, dass das Befahren des Tollensesees mit Kleinfahrzeugen mit Maschinenantrieb im Sinne des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch) nur mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen im Sinne des § 4 KlFzKV-BinSch oder einem amtlich anerkannte Kennzeichen im Sinne des § 5 KlFzKV-BinSch zulässig ist.

Die bisher gültigen Altkennzeichen (NB und TO) behalten für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre Gültigkeit behalten. Ab dem 01.01.2023 gelten auch für diese Fahrzeuge nur noch die amtlichen und amtlich anerkannten Kennzeichen.

Amtliche Kennzeichen werden von den Wasser- und Schifffahrtsämtern an den Eigentümer des Bootes ausgegeben. In Mecklenburg Vorpommern ist es das:

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee
Wamper Weg 5
18439 Stralsund

Telefon: 03831 249-0
Fax: 03831 249-309
E-Mail: wsa-stralsund@wsv.bund.de

Das Antragsformular findet man hier:

https://www.elwis.de/DE/Service/Downloadbereich/Downloadbereich-node.html;jsessionid=0FE6353EDFEB181C7496244CA4F4765F.server2t1

Amtlich anerkannte Kennzeichen werden in Form des Internationale Bootsschein (IBS) vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. (ADAC), dem Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder dem Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) an Deutsche oder Ausländer mit festem Wohnsitz in Deutschland vergeben.

Die Antragsformulare findet man z. B. hier:

DMYV: https://www.dmyv.de/int-bootsschein/

DSV: https://www.dsv.org/boote/bootsdokumenteregistierung/