- Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
- für den 1. Hund 96,00 Euro
- für den 2. Hund 150,00 Euro
- für den 3. Hund und jeden weiteren Hund 200,00 Euro
- für jeden gefährlichen Hund im Sinne von § 2 Abs. 1 - 3 Hundehalterverordnung M-V (GVOBl. M-V Nr. 11/2000, Seite 295) 600,00 Euro
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