- Personalausweis oder Reisepass
- alle Verlobten legen eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes) und außerhalb von Neubrandenburg wohnende Antragsteller die Aufenthaltsbescheinigung von ihrer zuständigen Meldebehörde vor
- für geschiedene Verlobte sind zusätzlich Heiratsurkunde und Scheidungsurteil zur Prüfung notwendig
- von verwitweten Verlobten sind zusätzlich die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde bei der Anmeldung vorzulegen
- ausländische Staatsangehörige haben sich mit dem Heimatpass auszuweisen
- bei gemeinsamen Kindern, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (so vorhanden)
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