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Bearbeitung der Anträge auf Nutzung von Teilen/des gesamten Marktplatzes mit Abschluss von Nutzungsverträgen sowie Übergabe/Übernahme des Platzes; Abrechnung der Nutzungsentgelte und Kassierung von Elektrogebühren.

  • Juristische und natürliche Personen, die den Marktplatz zu gewerblichen Zwecken (Jahrmarkt, Promotionaktionen, Info-Stand u. ä.) nutzen wollen sowie Parteien, Organisationen, Verbände und Vereine, die den Marktplatz/Teile des Marktplatzes für ihre Zwecke benötigen, müssen im Städtischen Immobilienmanagement/Straßen- und Gleisverwaltung einen Antrag auf Sondernutzung stellen.