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Inhalt
  • An den Wochenmarkttagen (Dienstag, Donnerstag, Samstag) steht der Marktplatz nur in dringenden Ausnahmefällen zur Verfügung. Entsprechend den Festlegungen zur gewerblichen Nutzung des Marktplatzes ist zu beachten, dass die Anzahl der Jahrmärkte auf vier im Jahr begrenzt ist und der Antrag bis zum 30. September des Vorjahres einzureichen ist.
    Eine begründete Nutzung an einem Wochenmarkttag ist mindestens 4 Monate vor der Nutzung zu beantragen.