Ziele der Bauleitplanung sind:
- die Sicherung einer nachhaltigen, geordneten und städtebaulichen Entwicklung
- die Gewährleistung einer dem Gemeinwohl entsprechenden sozial gerechten Bodennutzung
- der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden
- rechtssichere Satzungen als Ortsrecht