Bei Abbruch und Umnummerierungen von Gebäuden werden Hausnummern gelöscht.
- Die Löschung von Hausnummern ist erforderlich bei:
- Abbruch von baulichen Anlagen sowie
- Umnummerierungen von Gebäuden.
- Bei genehmigungsfreiem Abbruch von Gebäuden hat der Eigentümer eine Mitteilung über den erfolgten Abbruch zu geben und die Löschung der Hausnummer formlos zu beantragen.