Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke auf Antrag des Hundehalters
- Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke gegen Gebühr ausgehändigt.
- Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke hat nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten zu erfolgen.
- Wurden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von Hundehaltern beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.