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Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke auf Antrag des Hundehalters

  • Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke gegen Gebühr ausgehändigt.
  • Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke hat nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten zu erfolgen.
  • Wurden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von Hundehaltern beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.