- Verlust Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Wenn keine Diebstahlanzeige vorgelegt wird, muss vor Ort an Eides statt erklärt werden, wie die Papiere abhanden gekommen sind.
- Bei Verlust des Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt eine Aufbietung. Erst nach Veröffentlichung der Aufbietung im Verkehrsblatt erfolgt die Ausfertigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II.
Dokumente:
Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde (PDF, 69 kB, 09.07.2025)
Einwilligung - Minderjährige als Fahrzeughalter (PDF, 136 kB, 09.07.2025)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 97 kB, 09.07.2025)