- Verlust Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Wenn keine Diebstahlanzeige vorgelegt wird, muss vor Ort an Eides statt erklärt werden, wie die Papiere abhanden gekommen sind.
- Bei Verlust des Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt eine Aufbietung. Erst nach Veröffentlichung der Aufbietung im Verkehrsblatt erfolgt die Ausfertigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II.