- Diebstahlanzeige der Polizei oder Erklärung an Eides statt durch Abnahme in der Zulassungsbehörde
- Personalausweis
- ggf. Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- bei Fahrzeugschein- bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I-Verlust: gültiger HU-Bericht
wichtiger Hinweis:
Bei der Ausstellung von Ersatzpapieren für Dokumente, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, erfolgt immer ein Umtausch beider Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) in Zulassungsbescheinigung Teil II und I.