- nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
- 11,70 Euro für Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I
- 28,90 Euro für Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II
- 30,70 Euro für Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde (§ 5 StVG) Geb. Nr. 256
Hauptmenü