- nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
- 12,00 Euro für Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I
- 29,30 Euro für Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II
- 30,70 Euro für Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde (§ 5 StVG) Geb. Nr. 256
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