Sprungziele
Inhalt
  • Messen und Ausstellungen, Großmärkte, Wochenmärkte sowie Spezial- und Jahrmärkte werden durch die zuständige Behörde festgesetzt.
  • Veranstalter von Messen, Ausstellungen, Jahr- und Spezialmärkten sowie Volksfesten müssen bei der für die Veranstaltung sachlich und örtlich zuständigen Behörde den Antrag auf Festsetzung stellen bzw. die Veranstaltung anzeigen. Die Festsetzung erfolgt nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz. Durch die Marktfestsetzung werden geltende Bestimmungen von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien nicht aufgehoben. Die Marktpriviliegien beziehen sich lediglich auf die im Festsetzungsbescheid genannten Regelungen.
  • Die Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:
    • unvollständige Antragsunterlagen
    • Eintragung im Führungszeugnis
    • Eintragung im Gewerbezentralregister
    • Steuerrückstände
    • Mängel bei der Abnahme der Veranstaltung u. ä.