Für die Festsetzung einer Verantaltung nach § 69 Abs. 1 Gewerbeordnung wird eine Gebühr von 72,00 Euro - 2374,00 Euro nach der Gewerbekostenverordnung M-V erhoben.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Führungzeugnis
Bescheiningung in Steuersachen des Finanzamtes