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Für die Festsetzung einer Verantaltung nach § 69 Abs. 1 Gewerbeordnung wird eine Gebühr von 72,00 Euro - 2374,00 Euro nach der Gewerbekostenverordnung M-V erhoben.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister 

Führungzeugnis

Bescheiningung in Steuersachen des Finanzamtes