Für die Festsetzung einer Verantaltung nach § 69 Abs. 1 Gewerbeordnung wird eine Gebühr von 77 Euro - 1.224 Euro nach der Gewerbekostenverordnung M-V erhoben.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister 13,00 Euro
Führungzeugnis (Belegart 0) 13,00 Euro
Bescheiningung in Steuersachen des Finanzamtes ergeht kostenfrei