September 2019 - Amtsgericht mit ehemaligem Gefängnis Gerichtsstraße 10 (früher Friedrich-Engels-Ring 19)
Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz im Jahr 1877 wurde eine erste einheitliche Gerichtsverfassung im Deutschen Reich begründet, die unter anderem eine Neuordnung der Gerichtsbarkeiten zur Folge hatte. Nachdem Verhandlungen in Neubrandenburg zuvor im Stadtgericht stattgefunden hatten, entstand mit dem zweigeschossigen Backsteinbau mit Mittelrisalit und Satteldach außerhalb der Stadtmauer zwischen August 1878 und September 1879 der repräsentative Neubau eines Amtsgerichtes als eines von insgesamt zehn im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.
Geplant wurde das Gebäude von einem Herrn Daniel, die Ausführung übernahm ein Maurermeister Schmutzler aus Stargard. In dem ursprünglich an der II. Wallstraße (heute Friedrich-Engels-Ring) gelegenen Hauptgebäude befanden sich unter anderem Registraturen, Schreibstuben sowie ein Schöffensaal. Im rückwärtigen Anbau lag das Gefängnis mit insgesamt 15 Zellen, deren Größe und Ausstattung nach damaligen Verhältnissen als durchaus „human“ beschrieben wurde.
13 der historischen Gefängnistüren sind bis heute erhalten geblieben und sowohl im Gebäude selbst als auch im Friedrich-Engels-Ring 17 ausgestellt. Mit dem Ausbau des Justizzentrums in den Jahren 1998 bis 2004 war auch die Sanierung des historischen Amtsgerichtes verbunden. Das bis dato auf dem Hof stehende Wirtschaftsgebäude, in dem sich Toiletten, eine Pfandkammer und eine Auktionsstube befanden, wurde in diesem Zuge abgerissen.
Die anderen Gebäude einschließlich der historischen Mauer an der Gerichtsstraße blieben jedoch erhalten und wurden instandgesetzt. Heute befindet sich in dem 140 Jahre alten Gebäude das Sozialgericht Neubrandenburg.